Werkgemeinschaft Bahrenhof - Aufnahme
Die Werkgemeinschaft Bahrenhof richtet sich an Menschen mit geistiger
Behinderung bis hin zu Schwerst- und Mehrfachbehinderung, die umfassend
begleitet werden müssen (im Sinne der §§ 53 und 54
SGB XII), aber nicht pflegebedürftig sind im Sinne von §61
SGB XII und des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).
Das heißt: Menschen mit starker geistiger Behinderung
- und zusätzlicher Beeinträchtigung, beispielsweise
Autismus oder zusätzlicher Körper- und Sinnesbehinderung
- bei denen Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt
- mit zusätzlichen psychischen Störungen
- Epilepsie oder anderen Krankheiten
Zur Werkgemeinschaft Bahrenhof gehören bewusst Menschen mit
verschiedenen Behinderungen. Dadurch entfaltet sich unter den Bewohnern
ein differenziertes Bild von Stärken und Schwächen. Sie
erfahren ein wechselseitiges Hilfegeben und -nehmen.
Rollstuhlfahrer können wegen baulicher Gegebenheiten nur eingeschränkt
aufgenommen werden.
Wir richten uns vorrangig an Menschen, die in den Zuständigkeitsbereich
des Sozialhilfeträgers Hamburg fallen.
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