Werkgemeinschaft Bahrenhof - Aufnahme

Die Werkgemeinschaft Bahrenhof richtet sich an Menschen mit geistiger Behinderung bis hin zu Schwerst- und Mehrfachbehinderung, die umfassend begleitet werden müssen (im Sinne der §§ 53 und 54 SGB XII), aber nicht pflegebedürftig sind im Sinne von §61 SGB XII und des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).

Das heißt: Menschen mit starker geistiger Behinderung

  •  und zusätzlicher Beeinträchtigung, beispielsweise Autismus oder zusätzlicher Körper- und Sinnesbehinderung
  •  bei denen Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt
  •  mit zusätzlichen psychischen Störungen
  •  Epilepsie oder anderen Krankheiten

Zur Werkgemeinschaft Bahrenhof gehören bewusst Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Dadurch entfaltet sich unter den Bewohnern ein differenziertes Bild von Stärken und Schwächen. Sie erfahren ein wechselseitiges Hilfegeben und -nehmen.

Rollstuhlfahrer können wegen baulicher Gegebenheiten nur eingeschränkt aufgenommen werden.

Wir richten uns vorrangig an Menschen, die in den Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers Hamburg fallen.